Die Gemeinde Fislisbach veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.
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Öffentliche Informationsveranstaltung vom 21. Mai 2019 - Verzicht

Der Gemeinderat hat als Blankotermin für eine öffentliche Informationsveranstaltung den 21. Mai 2019 festgelegt. Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Durchführung dieser Infor-mationsveranstaltung zu verzichten, da an der Gemeindeversammlung im Juni 2019 keine ausserordentlichen Traktanden vorgesehen sind, zu welchen zusätzliche Details vorgängig kommuniziert werden müssten. Im Weiteren sind die laufenden Projekte (z.B. Sanierung Badenerstrasse 2. Etappe) noch nicht soweit fortgeschritten um weitere Informationen abgeben zu können.

Geschwindigkeitskontrollen - Monat März 2019

Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal hat im März 2019 auf dem Gemeindegebiet von Fislisbach folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:

13.03.2019 an der Oberrohrdorferstrasse; 1'206 gemessene Fahrzeuge, 74 Übertretungen

*19.03.2019 an der Feldstrasse; 2 Übertretungen

Die gesamte Übertretungsquote liegt bei 6.1 %. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 67 km/h im 50 km/h-Tempobereich.

*Bei dieser Geschwindigkeitskontrolle wurde ein Lasermessgerät verwendet, welches die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge nicht registriert.

Gestaltungsplan „Eichstrasse“ - Genehmigung durch den Kanton

Für die Wohnzone W2 im Gebiet „Eichstrasse“ ist eine Sondernutzungsplanpflicht vorgeschrieben. Gemäss § 4 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Fislisbach darf dieses Gebiet nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.

Nach der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes vom 17. November bis 17. Dezember 2018 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan „Eichstrasse“ in Übereinstimmung mit der öf-fentlichen Auflage am 14. Januar 2019 beschlossen.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat seinerseits den Gestaltungsplan „Eichstrasse“ mit den Parz.-Nrn. 276, 1239 und 2084 am 18. März 2019 genehmigt und den Entscheid im Amtsblatt publizieren lassen. Damit wird der Gestaltungsplan in Kürze rechtskräftig. Die Grundeigentümer und Architekten werden das Baugesuch in den nächsten Tagen einreichen.

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