Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Verwaltung (Symbolbild)
Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. April 2019 bis 13. Mai 2019 in der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Fahrwangen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

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