

Sarganserland
Pfäfers: Schneekettenobligatorium wurde angepasst
Die am 25. November 2021 erlassene Anordnung betreffend Schneekettenobligatorium wurde von der Verkehrspolizei in zwei Punkten per 6. Dezember 2021 angepasst.

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Die Verkehrspolizei hat auf der Kantonsstrasse vom Abschnitt Hermitageweg (Tunnel Pfäferserstrasse bei der Talstation Wartensteinbahn) bis nach Suldis (Ende der Taminabrücke auf der Valenserseite) ein Schneekettenobligatorium per 25. November 2021 erlassen.
Die erlassene Anordnung betreffend Schneekettenobligatorium wurde von der Verkehrspolizei in zwei Punkten per 6. Dezember 2021 angepasst.
Allradfahrzeuge (4x4 Fahrzeuge) sind von der Schneekettenpflicht nun ausgenommen.
Das Anforderungsniveau für ein Schneekettenobligatorium wurde angehoben. Die Signalisation «Schneekettenobligatorium / Ausgenommen Allradfahrzeuge» darf nur im absoluten Ausnahmefall eingesetzt werden.
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