

Freienstein-Teufen: Massnahmenplanung Naturgefahren

Naturgefahren gehören zu unserem Lebensraum. Aufgrund der zunehmenden Schutzansprüche und des rasch wachsenden Schadenpotenzials erfüllen bauliche Massnahmen allein die Anforderungen an einen zeitgemässen Schutz vor Naturgefahren nur noch teilweise.
Im Februar 2017 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die «Gefahrenkartierung Naturgefahren Embrach/Irchel» festgesetzt. Die Gefahrenkarte gibt Auskunft über Stärke und Häufigkeit der Naturgefahren Hochwasser und Massenbewegungen. Mit der Festsetzung der Gefahrenkarte sind die Gemeinden aufgefordert, eine Massnahmenplanung für den Umgang mit Naturgefahren zu erstellen.
Die Firma HOLINGER AG, Winterthur, wurde beauftragt, eine Massnahmenplanung für den Umgang mit Naturgefahren auszuarbeiten. Die Untersuchungen bezüglich Gewässer beschränken sich auf die öffentlichen Oberflächengewässer in der Unterhaltsverantwortung der Gemeinde (ohne Töss).
Die Defizitanalyse der Fachfirma zeigt auf, dass beim oberen Abschnitt des Seltenbachs die hydraulische Kapazität der Eindolung bereits für ein HQ30 ungenügend ist. Das austretende Wasser fliesst über die Rüedistrasse und Dättlikerstrasse in das Siedlungsgebiet von Freienstein und führt dort zu grossflächigen Überflutungen in der Wohn- und Kernzone. Im unteren Abschnitt des Seltenbachs weisen die zwei Eindolungen bei den Schwachstellen ungenügende hydraulische Kapazitäten auf, um ein HQ30 durchzuleiten. Ausuferungen führen zu einer grossflächigen Überflutung der Wohnzone in Freienstein und der Wohn- und Gewerbezone in der Nachbargemeinde Rorbas.
Das gesamte jährliche Risiko durch Hochwassergefahren in der Gemeinde beläuft sich auf rund CHF 477‘000 (inkl. kantonale Gewässer). Das grösste Risiko geht vom Seltenbach aus (90%). Weiter tragen die Töss (6%), der Rihaldenbach (3%) und der Tüfenbach (1%) zum jährlichen Risiko bei.
Gemäss Vorgaben des Kantons sind die Gemeinden verpflichtet, die Massnahmen innerhalb von 10 Jahren nach Vorliegen des Massnahmenplans umzusetzen. Für den Hochwasserschutz des oberen Seltenbachs hat der Gemeinderat ein Massnahmenvollzug im 2023/2024 geplant.