

Läden dürfen am Josefstag dank Coronavirus offen bleiben

Das Volkswirtschaftsdepartement hat entschieden, allen Lebensmittelläden und sonstigen Läden im Kanton Schwyz, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, für den Josefstag vom 19. März 2020 eine Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitsgesetz und dem Ruhetagsgesetz zu erteilen. Diese Geschäfte dürfen somit einmalig und ausnahmsweise ihre Ladentüren am kommenden Donnerstag für ihre Kunden öffnen. Die Öffnung des Geschäfts ist jedoch freiwillig.
Ansammlungen am Mittwoch und Freitag vermeiden
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat gestern die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft.
Aus Sicht des Kantons ist es «in dieser ausserordentlichen Lage erforderlich, «dass es all diesen Einrichtungen am Josefstag ermöglicht wird, geöffnet zu sein.» Ein dringendes Bedürfnis sei ausgewiesen, da es eine zentrale Massnahme zur Bekämpfung des Coronavirus sei, grössere Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden. Die Schliessung der Lebensmittelläden am Josefstag würde dazu führen, dass die Kunden gedrängt am Mittwoch und Freitag diese Geschäfte aufsuchen würden, um ihre Besorgungen zu erledigen.

Hinzu kommt, so Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement, «dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere da alle Restaurants und Märkte bis am 19. April 2020 geschlossen sein müssen.» Um diese ausserordentliche Situation zu entschärfen, habe das Volkswirtschaftsdepartement im Sinne einer Sofortmassnahme entschieden, diesen Geschäften zu erlauben, einmalig und ausnahmsweise am Josefstag geöffnet zu sein.