

Rafz: Aufhebung der Vogelgrippe-Schutzonen um Trüllikon

Anfang Februar 2023 waren in einer Geflügelhaltung in Trüllikon (Zürcher Weinland) fünf schwarze Schwäne an der Vogelgrippe verendet. In der Folge wurde der betroffene Betrieb zur Schutzzone erklärt und gesperrt.
Um den Seuchenherd wurde eine Überwachungs- und eine Zwischenzone mit einem Radius von drei respektive zehn Kilometern eingerichtet.
In diesen Zonen galten strengere Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe als im Rest der Schweiz.
Diese beiden Zonen wurden per 9. März 2023 aufgehoben, wodurch für die betroffenen Geflügelhaltungen wieder die Schutzmassnahmen des Kontrollgebiets gelten.
Massnahmen gegen Vogelgrippe wurden verlängert
Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe im Kontrollgebiet bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.