

Neue Polizeiverordnung tritt in Eglisau in Kraft

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Eglisau aus dem Jahr 1999 wurde totalrevidiert und der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2021 vorgelegt. Die neue Verordnung tritt am 1. April in Kraft und kann in ganzer Länge auf der Gemeindehomepage eingesehen werden. Die wesentlichen Änderungen sind:
Überwachung von öffentlichen Grund möglich
Der Gemeinderat hat neu die Möglichkeit, auf dem öffentlichen Grund die Überwachung mit technischen Geräten einzusetzen, welche die Personenidentifikation zulassen. Die Öffentlichkeit muss vorab auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht werden.
Benutzung Salzhausplatz und Badiwiese
Neu ist ausserdem verboten, auf den Anlagen Salzhausplatz und Badiwiese Hunde mitzuführen, zu grillieren und Velos abzustellen.
Ruhezeiten und Lärmschutz
Ebenfalls gelten neue Regeln zu Ruhezeiten und Lärmschutz. Das Verbot von lärmigen Arbeiten gilt neu für Gewerbe und Private von Montag bis Samstag von 20 bis 7 und von 12 bis 13 Uhr. Die Nachtruhe gilt neu von 22 bis 7 Uhr.
Litterung
Zu Littering wurden ebenfalls Gesetzesänderungen vorgenommen. Zuwiderhandelnde müssen neu den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellen und nebst einer Busse auch allfällige Reinigungs- und Instandstellungskosten bezahlen.
Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Polizeiverordnung hat der Gemeinderat auch über Lösungen diskutiert, wie der Ordnungsdienst schneller vor Ort sein könnte. Zu diesem Zweck möchte er dahin wirken, dass die bestehende Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Bülach verbessert wird.