Mit der verstärkten Nutzung von Uferfiltratwasser konnten die Rückstände deutlich gesenkt werden.
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Das Trinkwasser in Zug ist wieder besser. (Symbolbild) - Keystone
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Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.

Rückstände von Chlorothalonil galten bislang gemäss Bundesbehörden als «nicht relevant». Das Bundesamt für Landwirtschaft hat aber per 31.1.2020 aufgrund der Neubeurteilung einige Metaboliten als «relevant» eingestuft. Damit gilt auch für diese Substanzen im Trinkwasser der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter (= 0,0000001 Gramm/Liter).

Trinkwasser mit Rückstands-Konzentrationen über diesem Höchstwert erfüllt die Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen. Sie haben dazu zwei Jahre Zeit.

Der Zweckverband Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) stellt die Wasserbeschaffung für die angeschlossenen Gemeinden sicher. Die Gemeinde Eglisau bezieht einen Grossteil des Trinkwassers über die GWS. Die GWS lässt in regelmässigen Abständen die wichtigsten Metaboliten mit Wasserproben überprüfen.

Chemische/bakteriologische Untersuchungen (ohne Chlorothalonil): Das Kantonale Labor Zürich hat die Wasserqualität gemäss Probenahmeplan kontrolliert. Das untersuchte Wasser entsprach im Grundsatz bei allen Proben vollumfänglich den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.

Chlorothalonil: Verschiedene Abbauprodukte werden nach wie vor im Trinkwasser nachgewiesen. Bis auf das Abbauprodukt R471811 konnten die Grenzwerte aufgrund der umgesetzten Sofortmassnahmen mehrheitlich eingehalten werden.

Durch die GWS wurden folgende Sofortmassnahmen getroffen:

- Starke Förderung des Uferfiltratwassers aus dem Rhein.

- Im Moment sind zwei Pumpen im Dauerbetrieb zur Förderung des Uferfiltratwassers für die Anreicherung in den Stadtforen.

- Bei der Umsetzung der Massnahmen zeigt sich, dass die Rückstände deutlich gesenkt werden konnten.

Basierend auf Messresultaten aus zahlreichen Wasserversorgungen im Kanton Zürich wird das Kantonale Labor Zürich mit den Bundesbehörden Gespräche über das weitere Vorgehen führen. In Abstimmung mit den kantonalen Behörden wird darum im Moment auf weitere Massnahmen, die zeitlich und finanziell erheblich aufwendiger sind, verzichtet, bis das weitere Vorgehen gesamtschweizerisch festgelegt ist.

Die GWS hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt, die Lebensmittelgesetzgebung einzuhalten. Die wichtigste Massnahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist.

Die GWS ist bestrebt Trinkwasser von bester Qualität zu liefern. Die Nutzung von Uferfiltrat ist ein wichtiger Beitrag dazu.

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