Alle Liegenschaftseigentümer/innen und Hauswarte werden gebeten, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und wenn nötig bis Mitte Oktober 2019 zurückzuschneiden.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain
Ad

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften – oder deren Verwaltungen – sind gemäss Strassengesetz des Kantons Luzern zum regelmässigen Rückschnitt ihrer Pflanzen verpflichtet. Pflanzen auf privaten Grundstücken dürfen das sogenannte Lichtraumprofil ausserhalb der Liegenschaftsgrenze nicht tangieren.

Daher ist es sinnvoll, dass der erforderliche Rückschnitt frühzeitig, regelmässig und vor allem grosszügig vorgenommen wird. Während der Vegetationszeit kann dies mehrmals pro Jahr notwendig sein. Entlang der Strassen dürfen Hecken, Sträucher und Bäume nicht in das Strassenterrain, Trottoir oder in die Fusswege hineinragen, da dies das Begehen oder Befahren, die Unterhaltsarbeiten des Werkdienstes, die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung sowie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Auch Hydranten dürfen nicht durch Grünpflanzen verdeckt werden, damit der Zugang zu ihnen in einem Brandfall gewährleistet ist. Die Gemeinde Buchrain bittet alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und wenn nötig bis Ende Oktober 2019 nach den Bestimmungen zurückzuschneiden.

Ad
Ad