Wie die Gemeinde Ebikon informiert, muss zur Deckung der Betriebskosten der Wasserzins ab 1. Januar 2023 um 21 Rappen pro Kubikmeter steigen.
Ein Schulhaus der Primarschule Ebikon West.
Ein Schulhaus der Primarschule Ebikon West. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Wasserzins steigt ab dem 1. Januar 2023 moderat um 21 Rappen pro Kubikmeter (1000 Liter).

Dies hat der Ebikoner Gemeinderat Anfang Dezember beschlossen.

Konkret wird der Kubik von 1,04 auf 1,25 Franken erhöht.

In der Schweiz verbraucht eine Person im Haushalt im Schnitt rund 60 Kubik im Jahr, was mit den bisherigen Zinsen Kosten von 62,50 Franken verursachte.

Die Ablese-Periode beginnt im Januar 2023

Mit dem angepassten Zins von 1,25 Franken pro Kubik beläuft sich dieser Durchschnittswert pro Person auf 75 Franken im Jahr.

Die neue Gebühr gilt für die kommenden fünf Jahre.

Die Ablese-Periode beginnt im Januar 2023, die Rechnung erfolgt im Frühjahr 2024.

Gute Gründe für den Preisanstieg

Die Einnahmen über die jährlichen Gebühren müssen den laufenden Betrieb (Personal-, Wartungs-, Verbrauchsmaterial- und Verwaltungskosten) und zum anderen die notwendigen Werterhaltungskosten (Rückstellungen) decken.

Daraus resultieren jährliche Betriebskosten von rund 1,295 Millionen Franken.

Damit die Kosten gedeckt sind, braucht es den Wasserzins von 1,25 Franken pro Kubik, wie die externe Kostenanalyse eines Ingenieurbüros zeigt.

Trotz der erhöhten Wasserzinsen bleibt Ebikon im kantonalen Vergleich noch immer markant unter dem Gebühren-Schnitt.

Abwasserzins bleibt unverändert

Unverändert bleiben dagegen die Abwassergebühren. Der Zinssatz bleibt bei 2,74 Franken pro Kubik.

Laut Kostenanalyse reicht auch im Bereich Abwasser dieser Zins nicht aus, um die jährlichen Betriebsgebühren vollumfänglich zu decken, denn für diese wären 3,04 Franken nötig.

Doch aufgrund der in der Bilanz vorhandenen Reserven über rund 6,2 Millionen Franken empfiehlt der Gemeinderat, die Gebühren für weitere fünf Jahre auf dem heutigen Stand zu belassen.

Die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) und die Controlling-Kommission stützen den Entscheid des Gemeinderats.

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