Der Abstimmungssonntag vom 17. Mai wird wegen Coronavirus verschoben. Ein neues Datum steht noch nicht fest.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
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Bereits am 18. März hat der Bundesrat beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. Da gegenwärtig weder Informations- noch Publikumsveranstaltungen durchgeführt werden können, ist eine umfassende Meinungsbildung nicht möglich.

Drei Abstimmungsvorlagen in Ebikon betroffen

Auch auf kommunaler Ebene ist dieser Meinungsbildungsprozess derzeit nicht gewährleistet. Deshalb entschied der Gemeinderat Ebikon gestern, die drei im Mai vorgesehenen Abstimmungsvorlagen ebenfalls zu verschieben.

Neben der Jahresrechnung 2019 sind die Vorlagen zur Wahl der Revisionsstelle sowie das erarbeitete Reglement über die Gestaltung und Steuerung der Versorgung in den Bereichen Pflege und Wohnen (Spitex Initiative) betroffen. Damit entfällt auch die Orientierungsversammlung vom 29. April.

Zweiter Wahlgang der Gemeinderats- und Kommissionswahlen vertagt

Nachdem der Luzerner Regierungsrat den zweiten Wahlgang der Gemeinderatswahlen vom 17. Mai verschoben hat, setzt auch der Gemeinderat den zweiten Wahlgang der Kommissionswahlen neu an. Ein Ersatzdatum für den zweiten Wahlgang der Gemeinderats- und Kommissionswahlen wird voraussichtlich am 9. April durch den Regierungsrat festgesetzt.

Der erste Wahlgang findet in Ebikon wie geplant am Sonntag, 29. März statt. An diesem Wahlsonntag wählt die Ebikoner Stimmbevölkerung sowohl die Mitglieder des Gemeinderats wie auch der Kommissionen.

Information der politischen Parteien und Kandidaten

Weitere Detailinformationen zur Verschiebung des Abstimmungs- und Wahlsonntags vom 17. Mai sind auf der Webseite der Gemeinde Ebikon aufgeschaltet. Dazu gehören unter anderem die zu berücksichtigenden Fristen und Daten für einen zweiten Wahlgang sowie Regelungen betreffend dem Auf- und Abbau von politischen Werbeplakaten auf öffentlichem Grund.

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