Der Bundesrat hat am 16. März in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft.
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Der Gemeindeführungsstab hat am Abend die veränderte Lage beurteilt. Mit Vorliegen der detaillierten Angaben von Bund und Kanton zu der ausserordentlichen Lage können anschliessend weitergehende Massnahmen beschlossen werden.

So schützen wir uns

Auf Wunsch der ortsansässigen Ärzteschaft machen wir Sie auf die geltenden Regeln aufmerksam:

– Abstand halten.

– Gründlich Hände waschen.

– Hände schütteln vermeiden.

– In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.

– Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.

– Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

Welche Personen sind am gefährdesten?

– Personen ab 65 Jahren

Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:

– Atemwegserkrankungen, die chronisch sind

– Bluthochdruck

– Diabetes

– Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

– Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Krebs

Wenn Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, sollten Sie sich zusätzlich an folgende Empfehlungen halten:

– Vermeiden Sie unnötige Kontakte.

– Meiden Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

– Erledigen Sie Ihre Einkäufe ausserhalb der Haupteinkaufszeiten oder lassen Sie sich die Einkäufe liefern, z. B von einem Familienmitglied, einem Freund, einer Nachbarin usw.

– Meiden Sie öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Sportanlässe)

– Meiden Sie geschäftliche und private Treffen, die nicht zwingend notwendig sind.

– Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen.

– Reduzieren Sie Besuche in Altersheimen, Pflegeheimen und Spitälern auf ein Minimum.

– Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen.

Bleiben Sie bei Krankheitssymptomen zu Hause und halten Sie sich nicht im öffentlichen Raum auf.

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