Rücksicht und Toleranz bei Arbeiten im Garten sind angebracht, um miteinander nachbarschaftlich zu leben.
Beim Rasenmähen können Roboter eine Hilfe sein
Beim Rasenmähen können Roboter eine Hilfe sein - AFP/Archiv
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Zu Beginn des Frühlings und den wärmeren Temperaturen gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit. Damit verbunden sind auch gewisse Lärmimmissionen, verursacht durch Rasenmäher, Vertikutierer, Hochdruckreiniger, etc.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass „jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten“.

Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können ist etwas Rücksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits gefragt. In diesem Sinne bitten wir Sie, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während den Essenszeiten und spätabends auszuführen. Wir empfehlen deshalb folgende Arbeitszeiten:

Montag bis Freitag:

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr

Samstag:

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Sonn- und Feiertage:

Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.

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