Der Gemeinderat Wallisellen hat den ersten Wahlgang der Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung in Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung in Wallisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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In Anwendung von Art. 17 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 10. November 2020 beim Gemeinderat Wallisellen einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formular für den Wahlvorschlag in Wallisellen

Das Formular für den Wahlvorschlag ist bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich oder kann auf der Website der Gemeinde unter www.wallisellen.ch heruntergeladen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird die Urnenwahl am 7. März 2021 (2. Wahlgang am 13. Juni 2021) durchgeführt.

Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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