Die zweite Vorprüfung der neuen Gemeindeordnung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich (GAZ) ist erfolgt.
Das Gemeindehaus von Wangen-Brüttisellen.
Das Gemeindehaus von Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die zweite Vorprüfung der neuen Gemeindeordnung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich (GAZ) ist erfolgt. Gegenüber der ersten Vorprüfung waren vor allem im Bereich der rechtlichen Bestimmungen der Werke Wangen-Brüttisellen nochmals Anpassungen notwendig.

Weiter konnte die in der Zwischenzeit im Volksschulgesetz offiziell verankerte Funktion der Leitung Bildung neu in die Gemeindeordnung aufgenommen werden. Der Entwurf der Gemeindeordnung wurde entsprechend bereinigt und genehmigt.

Die Urnenweisung wird in den nächsten Wochen erstellt und im August 2020 zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Vorberatung der totalrevidierten Gemeindeordnung wird an der Gemeindeversammlung vom 3. November 2020 erfolgen, die Urnenabstimmung ist für den 7. März 2021 geplant.

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