

Gestaltungsplan für Mehrzweckgebäude Obere Mühle ist rechtskräftig

Für den Neubau des Mehrzweckgebäudes Obere Mühle mussten sowohl der öffentliche Gestaltungsplan als auch die kommunale Nutzungsplanung angepasst werden. Beide planungsrechtlichen Grundlagen wurden vom Gemeinderat am 4. November 2019 festgesetzt.
Nun hat die kantonale Baudirektion sowohl den öffentlichen Gestaltungsplan als auch den Zonenplan und den Kernzonenplan – beide gehören zur kommunalen Nutzungsplanung – genehmigt. Die Genehmigung wurde am 6. März 2020 im Glattaler publiziert.
Alle notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau vorhanden
Da innerhalb der dreissigtägigen Rekursfrist keine Einwendungen beim Baurekursgericht eingegangen waren, bescheinigte dieses am 5. April 2020 die Rechtskraft der Unterlagen. Damit sind alle notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Mehrzweckgebäudes vorhanden.
Als nächsten Schritt wird am kommenden Freitag das Baugesuch publiziert. Dieses wird nun von der Abteilung Hochbau der Stadt Dübendorf beurteilt. Die Baugespanne konnten bereits aufgestellt werden, so wird das neue Mehrzweckgebäude vor Ort erstmals sichtbar.
Der Stadtrat freut sich über den Fortschritt des Projekts und ist überzeugt, den Dübendorfer Vereinen sowie der ganzen Bevölkerung bald einen professionellen und qualitätsvollen Veranstaltungsort für Begegnung, Kultur, Musik und Kunst zur Verfügung stellen zu können.