

Dübendorf sperrt die Klosterstrasse infolge der Bauarbeiten

Damit auch in Zukunft eine sichere Infrastruktur nutzbar ist, saniert die Stadt Dübendorf die Klosterstrasse im Abschnitt Alte Landstrasse bis Im Schatzacker. Insgesamt wird die Fahrbahn erneuert und die öffentliche Beleuchtung ergänzt.
Zudem werden im Auftrag der Glattwerk AG sowie der Wasserversorgung Dübendorf das Stromleitungsnetz und die Wasserleitungen instand gestellt, respektive neu gebaut.
Die Bauarbeiten beginnen am Mittwoch, 15. September 2021, und dauern voraussichtlich bis im Dezember 2021. Aus bautechnischen Gründen sowie aufgrund beengter Platzverhältnisse ist während den Bauarbeiten die Fahrbahn der Klosterstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt erfolgt deshalb, je nach Bauetappe, als Sackgasse über die Alte Landstrasse oder Im Schatzacker und ist bis zur Baustelle gestattet. Die Zufahrt für Anwohner zu ihren Liegenschaften kann nicht durchgehend gewährleistet werden.
Behinderungen und Wartezeiten
Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden. Während den Grabarbeiten an den Werkleitungen sowie den Pflästerungs- oder Belagsarbeiten stehen Parkmöglichkeiten ausserhalb des örtlichen Baustellenbereiches zur Verfügung.
Die betroffenen Anwohner werden für die Dauer der Behinderung eine Parkkarte für die Parkzone Gfenn, als Ersatz für Ihre gewohnten Abstellplätze, erhalten. Die Rad- und Fussgängerrouten werden während der gesamten Bauzeit über die Alte Landstrasse und Im Schatzacker umgeleitet.
Im Bereich der Klosterstrasse und Im Schatzacker werden je nach Bauphase Ersatzsammelstellen eingerichtet.
Zum Thema Wasserversorgung
Zu Beginn der Bauarbeiten wird die Wasserversorgung (WVD) zu allen Liegenschaften eine provisorische Wasserleitung mit blauen Trinkwasserschläu-chen erstellen. Die bestehende Leitung wird ausser Betrieb genommen. Üblicherweise wird das Wasser ab Hydranten bis zu den Gartenhähnen der Gebäude geführt.
Für diese Arbeiten muss das Personal der WVD die Grundstücke betreten und benötigt auch den Zugang zu den Hauptabstell-hähnen und Wasserzählern im Innern der Liegenschaften. Die Anwohner werden entsprechend dem Baufortschritt der Provisorien vor Ort kontaktiert.
Elektrizitätsversorgung wärend der Bauphase
Das Elektrizitätsnetz im Strassenbereich wird erneuert. Um die Liegenschaften am neuen Netz anzuschliessen, werden in betroffenen Grundstücken Grabarbeiten nötig. Hierfür werden die Eigentümerinnen und Verwaltungen zu gegebener Zeit informiert.
Abhängig vom Zustand der Hausanschlussleitungen werden diese neu erstellt oder gemufft. Während den Bauarbeiten kann es zu Unterbrechungen in der Stromversorgung kommen. Die Anwohner werden entsprechend avisiert.
Vollsperrung Deckbelagseinbau
Für die Deckschichtarbeiten muss aus Gründen der Qualität und der Arbeitssicherheit die Fahrbahn gesperrt werden. Diese Vollsperrung findet voraussichtlich im 2022 statt.
Über das genaue Datum und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen informieren wir Sie rechtzeitig. Rückschnitt Bepflanzungen In der Vergan-genheit musste verschiedentlich festgestellt werden, dass Pflanzen auf Privatgrundstücken sehr nahe an der Grundstücksgrenze gepflanzt sind.
Die Folge war, dass sich beim Einsatz von Baumaschinen Beschädigungen nicht vermeiden liessen. Mit Ihrer Mithilfe lassen sich solche Schäden vermeiden, indem Sie Bäume und Sträucher so zu schneiden, dass sie den Bestimmungen der Strassenabstandsverordnung genügen.
Die Verordnung sieht folgende Abstände vor:
Bäume aller Art: vier Meter, gemessen ab Mitte Stamm
Andere Pflanzen: Ein Abstand, bei dem sie im Verlaufe ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, es sei denn, sie würden üblicherweise unter der Schere gehalten; Sträucher und Hecken aber mindestens 50 cm.
Lichtraumprofil: Zusätzlich ist für das Ast- und Blattwerk ein Lichtraumprofil vorgeschrieben, für dessen Einhaltung der Grundeigentümer verantwortlich ist. Bei Strassen beträgt dieses Profil 4.50 m Höhe und bei Fusswegen (Trottoir) 2.50 m Höhe.
Einhaltung der Abstände
Diese Abstandsmasse sind zu beachten und nötigenfalls den Rückschnitt, auf den Baubeginn hin, auszuführen. Damit können Schäden an den Pflanzen und Maschinen vermeiden werden. Selbstverständlich ist die beauftragte Tiefbauunternehmung angewiesen, so schonend als möglich mit der Bepflanzung auf Privatgrundstücken umzugehen.
Für den Fall, dass die vorstehend genannten Abstände und Lichtraumprofile nicht eingehalten sein sollten, lehnt die Stadt Dübendorf für Schäden jegliche Haftung ab. Weiter ist zu berücksichtigen, dass neu erstellte Kandelaber nicht begrünt werden dürfen.
Kletterpflanzen oder andere Pflanzen können einerseits negative Auswirkungen auf die Sicherheit im Strassenverkehr haben und andererseits die Stabilität des Kandelabers beeinträchtigen.