Der Stadtrat von Dübendorf hat die Erneuerungswahlen auf den 27. März 2022 angesetzt. Bis zum 17. November 2021 können Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf. - Nau.ch / Manuel Walser
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Der Stadtrat Dübendorf als kreiswahlleitende Behörde ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach, sieben Mitglieder, davon eines als Präsident, und des Notars des Notariatskreises Dübendorf auf Sonntag, 27. März 2022, an.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 17. November 2021 an die Stadtverwaltung Dübendorf einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Dübendorf oder der Gemeinde Schwerzenbach hat.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unter eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

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