In Wangen-Brüttisellen gingen zwei Petitionen für ein generelles Feuerwerksverbot ein. Der Gemeinderat erachtet die aktuelle Regelung nach wie vor als sinnvoll.
Feuerwerk
Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay
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Mit Datum vom 7. Februar 2021 wurden zwei Petitionen zum Thema Feuerwerk bei der Gemeinde eingereicht. In der einen Petition wird ein generelles Feuerwerksverbot für die Gemeinde gefordert. Einzige Ausnahme soll das offizielle 1. August Feuerwerk auf dem Aegmet in Wangen sein. Die zweite Petition fordert, dass Feuerwerk nur am 1. August von 21.30 Uhr bis Mitternacht und an Silvester von Mitternacht bis 1 Uhr morgens erlaubt sein soll.

Eine Anpassung der Polizeiverordnung ist nicht vorgesehen

Der Gemeinderat erachtet die heutige Regelung «Lärmiges Feuerwerk darf nur an Silvester/Neujahr und am 1. August bewilligungsfrei abgebrannt werden» sowie die bereits sehr strenge Handhabung bezüglich Ausnahmebewilligungen nach wie vor als sinnvoll und zweckmässig.

Da gemäss heutiger Praxis bei den Gerichten, bis hin zum Bundesgericht, die Verabschiedung von strikteren Regelungen bezüglich Feuerwerk erfolgreich anfechtbar ist, ist eine Anpassung der Polizeiverordnung mit einem generellen Feuerwerkverbot oder mit vorgegebenen Abbrennzeiten am 1. August und an Silvester nicht vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung wird die Anwohnenden weiterhin auf das korrekte Verhalten in Bezug auf das Abbrennen von Feuerwerk sensibilisieren.

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