

Betrag von Dübendorf für ergänzende Hilfen zur Erziehung

Nach Eingang der Schlussrechnung für das Jahr 2022 der Bildungsdirektion des Kantons Zürich über den Gemeindeanteil der Kosten für ergänzende Hilfen zur Erziehung hat die Stadt Dübendorf einen Differenzbetrag in Höhe von 493'057,34 Franken zu übernehmen.
Die Kosten ergänzender Hilfen zur Erziehung sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu 60 Prozent von den Gemeinden zu tragen.
Die Umlagerung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt nach deren Einwohnerbestand per 31. Dezember 2022.
Höherer Ansatz pro Einwohner als erwartet
Anstelle des prognostizierten Ansatzes von 87,50 Franken pro Einwohner hat sich mit Schlussabrechnung der Bildungsdirektion gezeigt, dass ein Ansatz von 101,07 Franken pro Einwohner zum Tragen kommt.
Gemäss Bildungsdirektion des Kantons Zürich sind die Mehrkosten zu einem erheblichen Teil auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.