Die Kunkelspasstrasse in Tamins kann befahren werden, jedoch übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung für den Strassenzustand.
Ein behinderten Elektromobil auf der Strasse. (Symbolbild)
Ein behinderten Elektromobil auf der Strasse. (Symbolbild) - Nau.ch
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Der Bewilligungsinhaber benützt die Strasse auf eigenes Risiko und Gefahr. Die Gemeinde Tamins übernimmt keinerlei Haftung für den Strassenzustand. Sie ist weder zu einer Schneeräumung noch zu einer Glatteisbekämpfung verpflichtet.

Der Gemeindevorstand kann bei ungünstigen Strassenverhältnissen alle Fahrten verbieten oder für bestimmte Zeiten und/oder Fahrzeugkategorien Beschränkungen erlassen.

Mit Gegenverkehr ist an jeder Stelle zu rechnen (Fussgänger, Velofahrer, Motorradfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge). Einige Strassenabschnitte befinden sich in einer steinschlaggefährdeten Zone. Es wird gebeten, an diesen Stellen nicht unnötig anzuhalten und zügig weiterzufahren.

Das an die Strassen angrenzende Gelände und die Seitenwege dürfen nicht befahren werden. In Ausweichbuchten ist das Parken verboten.

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