Wie die Gemeinde Bonaduz mitteilt, muss eine Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorische Steuerrechnung 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 erfolgen.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Bonaduz.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Bonaduz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Januar 2022 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2021 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuer­periode 2020.

Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2021 gegen­über der Steuerperiode 2020 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 beantragt werden.

Die Gemeinde stellt das entsprechende Formular zur Anpassung

Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 steht auf der Homepage der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2021 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2021 mitzuteilen.

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