Wie die Gemeinde Rhäzüns schreibt, können Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bis zum 31. Dezember 2021 Prämienverbilligung beantragen.
Das Gemeindehaus in Rhäzüns.
Das Gemeindehaus in Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.

Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis am 31. Dezember 2021 eingereicht wird.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage der SVA zu finden. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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