

Spreitenbach wird Defizitbeiträge an den Busbetrieb rückerstatten

Mit dem Bau des Shopping-Centers im Jahr 1970 verpflichtete sich die Betriebsgesellschaft gegenüber der Einwohnergemeinde Spreitenbach jährlich einen Beitrag an den Busbetrieb zu leisten, wodurch die Gemeinde ihre jährlichen Zahlungen an die Defizite im öffentlichen Verkehr reduzieren konnte.
Die Gemeinde konnte in den darauffolgenden Jahren mit anderen Unternehmen vergleichbare Verträge abschliessen.
Dies auch unter dem Aspekt, dass die Gemeinde Spreitenbach jährlich grosse Beträge dem Kanton Aargau für die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs überweisen musste.
Ab Mitte der 90er-Jahre wurden im Kanton Aargau in mehreren Reformpaketen die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft.
Die Gemeinden hatten keine Gestaltungsmöglichkeiten
Dabei wurden auch solche Verbundfinanzierungen (Beiträge vom Kanton und den Gemeinden) entflochten, so beteiligten sich bis Ende 2017 die Gemeinden auch an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
Hingegen plante, organisierte und bestellte der Kanton die Leistungen bei den Transportunternehmungen.
Die Gemeinden hatten dabei keine Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit der Aufgabenteilung ist seit 2018 der Kanton Aargau alleine für die Finanzierung und Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs zuständig.
Rückzahlung wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 erfolgen
Anlässlich der Neuordnung der Finanzierung wären auch die bestehenden Verträge zwischen Gemeinde und Unternehmen zu überprüfen gewesen.
Dies holte der Gemeinderat nun in den vergangenen Monaten nach und kam zur Überzeugung, dass die Beiträge seit dem Finanzierungswechsel zu Unrecht in Rechnung gestellt worden sind.
Der Gemeinderat wird aus diesem Grund den Unternehmungen die Beiträge seit 2018 im Rahmen von total rund 850'000 Franken rückerstatten.
Diese Rückzahlung wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 erfolgen.