Wie die Gemeinde Würenlos berichtet, werden die Kaminfeger im Kanton Aargau ab Januar 2022 nicht mehr von den Gemeinden gewählt, sondern können frei tätig sein.
Das Dorf Würenlos.
Das Dorf Würenlos. - Nau.ch / jpix.ch
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Das Kaminfegermonopol wird im Kanton Aargau per 1. Januar 2022 aufgehoben. Das bedeutet, dass keine Kaminfegerkonzession mehr vergeben werden muss. Der bisher zuständige Kamin­feger muss nicht mehr von den Gemeinden periodisch gewählt werden, da die Kaminfegermeis­ter zukünftig im freien Markt tätig sein werden.

Aargauische und auch auswärtige Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein, sofern sie in der von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geführten öffentlichen Liste eingetragen sind. Der kantonale Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten sowie die kommunalen Tarife für Kamin­fegerarbeiten werden aufgehoben.

Die Kontroll- und Reinigungspflicht bleibt bestehen

Die Kontroll- und Reinigungspflicht von Feuerungsanlagen bleibt gemäss AGV unverändert be­stehen. Für die Unterhalts- und Reinigungspflicht ist die Eigentümerschaft selbst verantwortlich. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Kaminfeger.

Wenn im Schadenfall kein Nachweis des Kaminfegers erbracht werden kann, wird die AGV Kürzungen vornehmen oder den Schadenfall sogar ablehnen.

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