

Dietikon will Einsatz von Sozialdetektiven

Aufgrund eines im Jahr 2016 gefällten Entscheides des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über unzureichende Schweizer Gesetzesgrundlagen zur Observierung von Privatpersonen ergab sich auch eine Rechtsunsicherheit im Sozialhilfegesetz. Mittels einer parlamentarischen Initiative vom 20. März 2017 wurde der Regierungsrat in der Folge zur Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage zum Einsatz für Sozialdetektive aufgefordert.
Während eine erste Vorlage die Observationsanordnung für Sozialhilfebeziehende als Aufgabe der entsprechenden Sozialhilfeorgane vorsah, verlangte ein Gegenvorschlag, dass die Kompetenz zu diesem Schritt bei einem Mitglied des Bezirksrates anzusiedeln sei.
Am 15. Juni 2020 sprach sich der Kantonsrat schliesslich für den Gegenvorschlag aus. Dietikon erachtet die damit geltende Regelung als praxisfern und bürokratisch. Deswegen ergreift die Stadt das Gemeindereferendum.
Der Stadtrat ist der Meinung, dass in Verdachtsfällen von Sozialhilfemissbrauch die Sozialbehörden rasch und unbürokratisch handeln müssen und dabei auf griffige Instrumente angewiesen sind. Die Observation gehört als Ultima Ratio dazu.
Das Gemeindereferendum kommt zustande, wenn insgesamt zwölf Gemeinden mitmachen.