

Dietikon setzt sich für Lohngleichheit ein

Mittels Postulat wurde der Stadtrat aufgefordert, die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zu unterzeichnen. Die im September 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern lancierte Charta appelliert an den Vorbildcharakter der öffentlichen Hand und fordert Kantone und Gemeinden auf, ihren Spielraum zur Förderung der Lohngleichheit von Frauen und Männern gezielt zu nutzen.
Ende April hat der Stadtrat die Charta zur Lohngleichheit für Dietikon unterschrieben. Damit will die Stadt Dietikon ein Zeichen setzen. Sie nimmt das Engagement zur Lohngleichheit ernst und möchte für die Region eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Die Stadt knüpft mit dem Beitritt an ihre bisherigen Bestrebungen für Lohngleichheit an. In Art. 2 der Personalverordnung ist bereits festgehalten: «Der Stadtrat fördert und fordert das Personal […]. Er sorgt für zeitgemässe Arbeitsbedingungen sowie für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.» Eine aktuell durchgeführte Lohngleichheitsprüfung hat ergeben, dass zwischen Frauen und Männern ein Lohnunterschied von 2.2 Prozent besteht. Dieser Wert liegt deutlich unter der vom Bund vorgegebenen Toleranzgrenze von 5 Prozent. Die festgestellten Lohnunterschiede lassen sich durch unterschiedliche Erwerbserfahrungen und Dienstalter erklären. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das Lohnmodell der Stadt Dietikon keine systematische Lohndiskriminierung zulässt. Regelmässige Überprüfungen der Lohngleichheit in der Verwaltung sowie Sensibilisierung des Kaders für das Gleichstellungsgesetz sollen die Lohngleichheit auch in Zukunft garantieren.
Mit der Unterzeichnung der Charta schliesst sich Dietikon einer Gruppe von 16 Kantonen, 66 Gemeinden sowie dem Bund an, welche die Charta zur Lohngleichheit bereits unterzeichnet haben.