

Steinmaur ändert Gebührenregelung für Feuerungskontrollen

Mit Gemeinderatsbeschluss-Nummer 151 vom 5. September 2016 wurden der Vertrag mit Harry Weber und die Gebühren für die Durchführung der Feuerungskontrollen genehmigt. Infolge Pensionierung hat Harry Weber seinen Betrieb weitergegeben.
Seine Tochter Jennifer Weber führt mit der Firma J. Weber Kaminfegermeister GmbH den Betrieb weiter. Es ist deshalb angezeigt, die vertraglichen Bestimmungen anzupassen und den Vertrag vom 19. September 2016 aufzuheben.
Bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Sektion Emissionskontrolle, ist die Nachfolgeregelung bereits vollzogen worden. Das AWEL begrüsst eine formelle Anpassung des bestehenden Vertrages.
Neue Verträge verweisen auf den Gebührentarif
Die Regelung der Gebühren für die Feuerungskontrolle muss nicht mehr mit einem separaten Erlass respektive dem vorliegenden Vertrag erfolgen.
Im Gebührentarif der Gemeinde Steinmaur vom 1. April 2018 sind unter Punkt 2.10 sämtliche Gebühren der amtlichen Feuerungskontrolle aufgeführt. Im neuen Vertrag soll deshalb nur noch auf den Gebührentarif verwiesen werden.