Wie die Gemeinde Neerach informiert, dürfen Stacheldrahtzäune im Wald und auf offener Flur nicht mehr benutzt werden.
Landwirtschaft bei Neerach - Bezirk Dielsdorf
Landwirtschaft bei Neerach - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Immer wieder verfangen sich Wildtiere in Stacheldrahtzäunen und können sich nicht mehr daraus befreien. Sie verenden dann qualvoll.

Zum Einzäunen von Nutztieren gibt es heute modernere Mittel, sodass auf Stacheldrähte verzichtet werden kann.

Die Verwendung von Stacheldrahtzäunen im Wald und auf offener Flur ist deshalb gemäss neuem Jagdgesetz nicht mehr erlaubt. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Neerach