

Schneisingen: Schutzkonzepte für Sportanlagen

Ab dem 6. Dezember 2021 gilt bis auf Weiteres ein Schutzkonzept für Sportanlagen. Dieses Schutzkonzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen und in der Turnhalle der Gemeinde Schneisingen stattfinden kann.
Generell gilt: Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausschliesslich im Freien ausüben, gibt es keine Einschränkungen. Für Sportaktivitäten in Innenbereichen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich eine Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete.
Jede Person ab 12 Jahren muss in Innenräumen von Sportanlagen eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt für alle Anwesenden ab Eintritt ins Gebäude und in allen Innenräumen (Eingangsbereich, Wartebereiche, Garderoben, Zuschauerplätze, etc.).
Die Kontaktdatenerhebung muss weiterhin erfolgen
Sie gilt grundsätzlich sowohl für Trainings wie auch für Veranstaltungen und Wettkämpfe. Von der Maskenpflicht ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird.
Die Kontaktdatenerhebung (Contact Tracing) muss weiterhin erfolgen. Wer krank ist oder sich krank fühlt, bleibt zu Hause.
Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Ein Corona-Beauftragter des Vereins muss bestimmt werden.
Wettkämpfe sind erlaubt. Dafür müssen jedoch die Vorgaben für Veranstaltungen eingehalten werden.
Ohne Schutzkonzept kein Sport
Ein Anrecht auf die Nutzung einer Sportanlage besteht nur dann, wenn der jeweilige übergeordnete Verband ein Schutzkonzept erstellt hat. Das heisst, jeder Sportverband muss ein Schutzkonzept für seine Sportart/en erstellen.
Alle Konzepte werden auf der Website von Swiss Olympic veröffentlicht. Auf der Grundlage des Schutzkonzeptes des jeweiligen Verbands sowie des Schutzkonzeptes der jeweiligen Sportanlage muss jeder Verein ein auf seine Trainings angepasstes Schutzkonzept erstellen.
Informationspflicht der Vereine
Es ist Aufgabe der Vereine sicherzustellen, dass alle Trainer, Sportler, Eltern (für Nachwuchstrainings) detailliert über das Schutzkonzept ihrer Sportart informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten. Die Trainer bzw. Sportler sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen selber verantwortlich.
Genauere Informationen gibt es auch auf der Webseite der Gemeinde.