Wie die Gemeinde Schneisingen mitteilt, können ab 1. Januar 2022 die Gebäudeeigentümer ihren Kaminfeger oder Kontrolleur selber wählen.
Aufhebung des Kaminfegermonopols
Aufhebung des Kaminfegermonopols. - Keystone
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Ab 1. Januar 2022 entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, sondern die Gebäudeeigentümer können ihren Kaminfeger oder Kontrolleur selber wählen.

Mehr Freiheit bedeutet umgekehrt jedoch auch mehr Verantwortung. Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümer.

Die Aufgabe kann an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegiert werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.

Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und, wenn nötig, die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger.

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