

Einheitliche Bezeichnung von Erlassen in Neerach

Der Bund und die Kantone haben eine einheitliche Praxis bei der Bezeichnung ihrer Erlasse. Sie bezeichnen Erlasse der Legislative als «Gesetze» und Erlasse der Exekutive als «Verordnung».
Das kantonale Gemeindegesetz (GG), welches seit 2005 in Kraft ist, führt für Erlasse der Stimmberechtigten die Bezeichnung «Gemeindeerlasse» und für Erlasse der Behörden die Bezeichnung «Behördenerlasse». Wichtige Rechtssätze beschliessen die Gemeinden in Form von Gemeindeerlassen, weniger wichtige Rechtssätze beschliessen die Gemeindebehörden in Form eines Behördenerlasses. Der Sinn der Unterscheidung liegt darin, zentrale Normen in einem besonderen demokratisch legitimierten Verfahren zu erlassen.
Einheitliche Bezeichnung von Erlassen in der Politischen Gemeinde Neerach
Der Gemeinderat Neerach hat entschieden, in Zukunft Erlasse der Legislative, vorbehältlich der jeweiligen Zustimmung durch die Stimmberechtigten, als «Verordnung» mit Ausnahmen der Gemeindeordnung sowie Bau- und Zonenordnung, die von Gesetzes wegen als «Ordnung» bezeichnet sind und Erlasse der Exekutive als «Reglement» zu bezeichnen.
Gemeindeerlasse dürfen nur durch die Legislative geändert werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen macht es keinen Sinn, sämtliche anzupassenden Erlasse in einem Mantelerlass durch das zuständige Organ genehmigen zu lassen. Sinnvollerweise erfolgt die Anpassung im Einzelfall, nämlich dann, wenn der Erlass einer Teil- oder Totalrevision unterzogen werden und somit auch inhaltlich angepasst werden muss.