

Dielsdorf legt Termine für Sonntagsverkäufe 2023 fest

Gemäss Kreisschreiben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom 8. Juli 2008 können die Gemeinden im Kanton Zürich maximal vier Sonn- beziehungsweise Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.
Davon ausgenommen sind die hohen Feiertage wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.
Es dürfen höchstens zwei Sonn- beziehungsweise Feiertage nacheinander bezeichnet werden.
Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind einzuhalten
An diesen Daten kann auf dem Gebiet der Gemeinde Dielsdorf das Verkaufspersonal ohne kantonale Bewilligung beschäftigt und die Läden des Detailhandels ohne weitere Bewilligung offen gehalten werden.
Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes einzuhalten. Betriebe gemäss Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV) Artikel 15 folgend sind davon ausgenommen.
Verkaufsgeschäfte, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen an Stelle der bezeichneten Sonn- oder Feiertage an höchstens vier anderen Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein.
Dafür ist jeweils eine Bewilligung der Gemeinde nötig.
Vier festgelegte Sonn- und Feiertage für Sonntagsverkäufe im 2023
Neben den durch die Gemeinden gemeldeten vier Daten erteilt das AWA seit 1. Juli 2008 keine Bewilligungen mehr für Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsgeschäften an Sonn- oder Feiertagen.
Eine Ausnahme bildet die Bewilligung von maximal zwei Auto-, Motorrad- beziehungsweise Fahrradausstellungen pro Jahr und Betrieb anstelle von einem beziehungsweise zwei bezeichneten Sonn- oder Feiertagen.
Für das Jahr 2023 abschliessend folgende Sonn- beziehungsweise Feiertage für Sonntagsverkäufe in der Gemeinde Dielsdorf bestimmt sind der 14. Mai 2023 (Muttertag), der 30. Juli 2023 (vor Bundesfeier), der 10. Dezember 2023 (Weihnachtsmarkt/für Weihnachtseinkäufe) sowie der 17. Dezember 2023 (für Weihnachtseinkäufe).