

Seewis im Prättigau organisiert ein Haushaltgemeindewerk

Gemäss Haushaltgemeindewerkordnung ist jede Haushaltung in der Gemeinde Seewis, in der eine oder mehrere Personen, weiblichen oder männlichen Geschlechtes zwischen 18 und 60 Jahren wohnen, zur Leistung des Gemeindewerks verpflichtet. Für die Leistung des Gemeindewerks ist der Haushaltvorstand verantwortlich.
Das Haushaltgemeindewerk beträgt vier Stunden pro Jahr. Nicht geleistetes Haushaltgemeindewerk wird nach dem vom Gemeindevorstand festgesetzten Stundenansatz durch die Gemeindekasse in Rechnung gestellt.
Ab dem Jahr 2018 können mehrgeleistete Haushaltgemeindewerk-Stunden nicht mehr auf das nächste Jahr übertragen werden. «Überstunden» werden jeweils im laufenden Jahr an der Gebührenrechnung gutgeschrieben.
Nicht witterungsabhängig
Der gemeinsame Haushaltgemeindewerktag findet am Samstag, 23. Oktober 2021, statt. Treffpunkt ist um 7.30 Uhr beim Werkhof Seewis. Der Haushaltsgemeindewerktag findet bei jeder Witterung statt.
Der Znüni wird aus dem eigenen Rucksack verpflegt. Anschliessend an die Arbeiten wird der Tag beim gemütlichen Mittagessen (offeriert von der Gemeinde) abgeschlossen.
Für eine Teilnahme sollten sich Bürger bis spätestens Donnerstag, 21. Oktober 2021 per Mail oder per Telefon (während den üblichen Arbeitszeiten) beim Gemeindewerkführer Christoph Günthardt melden.