

Prättigau
Seewis im Prättigau informiert über die Prämienverbilligung 2021
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau berichtet, verwirkt der Anspruch auf die Prämienverbilligung, wenn das Gesuch nicht bis Ende 2021 eingereicht wird.

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Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründeten Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2020 nicht bis am 31. Dezember 2021 eingereicht wird.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der SVA-Homepage zu finden oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde erhältlich. Für Auskünfte sollten sich Bürger an die AHV-Zweigstelle oder an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden wenden.
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