Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, dürfen die Gemeindestrassen wegen eines Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder nur mit einer Bewilligung befahren werden.
Dorfzentrum Schiers.
Dorfzentrum Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Auf den nachfolgenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

Schrabachtobel, Einmündung Salginer bis Alp Mutten inklusive Litziwald. Des Weiteren Wäschchrut, ab Kiesgrube Val, sowie Partschils, ab Eisbahngelände.

Gleiches gilt für Blaisa, ab Spitzlig, Schassein, ab Kantonsstrasse, Landquartberg, ab RhB Unterführung, und Alpstrasse, ab Schuders bis Drusa.

Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen (Gesetz für das Befahren von Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen, Artikel 3), nur mit einer Bewilligung befahren werden.

Bewilligungen können über «Parkingpay» bezogen werden

Tages- und Monatsbewilligungen können über die App «Parkingpay» oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die entsprechende Anleitung ist bei den Fahrverbotstafeln oder unter Dienstleistungen zu finden.

Jahresbewilligungen können ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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