Wie die Gemeinde Davos berichtet, zeigte die Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell, dass in der Gemeinde keine Lohndiskriminierung besteht.
Davos
Rathaus Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Unternehmen in der Schweiz sind zu Lohngleichheit verpflichtet. Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Seither sind Unternehmen und Gemeinden ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Sie berücksichtigt personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Ausbildung, berufliche Stellung oder Dienstjahre. Die Analyse muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.

Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse

Die Gemeinde Davos hat die Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes (Logib) durchgeführt. Im Referenzmonat April 2021 wurden die Löhne von 211 Mitarbeiterinnen (53,4 Prozent) und von 184 Mitarbeitern (46,6 Prozent) verglichen.

Der Kleine Landrat nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass in der Gemeinde Davos keine Lohndiskriminierung besteht beziehungsweise dass in der Gemeinde Davos für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation gleiche Löhne bezahlt werden.

Inskünftig vermehrt Frauen in Kaderpositionen

Dass bei den Durchschnittslöhnen eine Differenz besteht, lässt darauf schliessen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen wie in der Gesamtwirtschaft ebenso noch eher klein ist beziehungsweise dass Frauen traditioneller Weise die eher tiefer entlohnten Stellen besetzen.

Der Kleine Landrat schenkt diesem Umstand bei aktuellen und anstehenden Personalgeschäften Beachtung, informiert sich über die Entwicklungen im Arbeitsmarkt und hat sich zum Legislaturziel gesetzt, die Chancengleichheit weiter zu fördern, eine moderne Personalordnung zu erlassen und die Anstrengungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verstärken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ArbeitsmarktDavos