Wie die Gemeinde Davos mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, Pflanzen entlang des öffentlichen Raumes zurückzuschneiden.
Ausblick über Davos.
Ausblick über Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An Strassen, Fusswegen und Trottoirs müssen die Grünhecken und Sträucher so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Luftraum des Trottoir- und Strassengebietes reichen und den Fussgänger-, Busverkehr sowie die Strassenreinigungs- und Schneeräumungsmaschinen behindern.

Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass Verkehrssignale nicht verdeckt werden.

Baumäste sind zu kappen, wenn sie in geringerer Höhe als fünf Meter über die Strasse oder 3,5 Meter über die öffentlichen Fusswege und Trottoirs hinausragen.

Bepflanzungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind untersagt. Siehe Baugesetz der Gemeinde Davos Art. 28 sowie Strassenverordnung des Kantons Graubünden Art. 21 und 22.

Der Pflanzenrückschnitt muss bis Ende September 2023 vollzogen sein

Die Ausführung der Beschneidung von Grünhecken, Bäumen und Sträuchern ist bis 30. September 2023 zu vollziehen.

Bei Nichtbefolgen dieser Anordnungen wird auf Kosten des Grundeigentümers das Beschneiden der Hecken und Bäume angeordnet.

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