Wie die Gemeinde Conters im Prättigau berichtet, ist der Hundehalter verpflichtet, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
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Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher mit Stichtag 1. Januar auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, welcher ebenso verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

Massgeblich für die Steuerberechnung ist der Stichtag, das heisst, es gibt keine pro rata Besteuerung. Die jährliche Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Franken und 120 Franken für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund.

Hundesteuer-Rechnung

Den Hundehaltern wird die Steuer, basierend auf dem vorliegenden Register, Mitte Januar 2022 in Rechnung gestellt. Wer einen Hund hält und bis Ende Januar 2022 von der Gemeinde keine Hundesteuer-Rechnung erhalten hat, ist verpflichtet, dies der Gemeindekanzlei zwecks Abklärung beziehungsweise Registrierung zu melden.

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