

Die 3G-Regel gilt auch am Christkindlimarkt in Chur

Ab dem 9. Dezember 2021 wird ein überarbeitetes Sicherheitskonzept am Christkindlimarkt in Chur eingeführt. Neu wird an allen Verpflegungsständen mit Sitzgelegenheiten und/oder Stehtischen die 3G-Regel konsequent umgesetzt.
Dank dieser Massnahme kann der Markt ein stimmungsvoller Bestandteil der Adventszeit bleiben. Die Betreiber des Christkindlimarktes in Chur haben sich nach Absprache mit der Stadt und dem Kanton entschlossen, die 3G-Regel an den Verpflegungsständen umzusetzen.
Damit möchten die Betreiber den Marktbesuchenden einen möglichst sicheren Aufenthalt gewährleisten. Entsprechend sind Verpflegungs- und Getränkestände, welche über Sitzgelegenheiten und/oder Stehtische verfügen, nur gegen Vorweisung eines gültigen Zertifikats (3G) zugänglich.
Die 3G-Regel gilt wochentags ab ca. 16 Uhr
Seitens Betreiber wird die Umsetzung der Massnahmen mittels Infrastruktur sowie Sicherheitspersonal sichergestellt. Aufgrund der Besucherfrequenzen wurde festgelegt, dass die 3G-Regel wochentags ab ca. 16 Uhr und jeweils an den verkaufsoffenen Sonntagen ab Marktöffnung gilt.
Während der übrigen Zeiten können die Abstandvorgaben unter den Personengruppierungen gut eingehalten werden. Nicht betroffen von den Massnahmen sind Take-Away-Stände und Marktstände ohne Verpflegungsangebot.
Die Betreiber setzen alles daran, den Gästen einen stimmungsvollen Marktbesuch in der Adventszeit zu ermöglichen.