Gemäss Vorgabe des Bundes vom 28. Februar sind aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden generell untersagt.
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Informationen zu Coronavirus - Keystone
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Der Kanton hat diese Vorschrift präzisiert, indem er Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung generell untersagt. Einzig regionale Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden sind eventuell zulässig, jedoch ist für deren Durchführung vorab eine Risikobewertung vorzunehmen.

Um die Rückverfolgbarkeit allfällig infizierter Personen bestmöglich sicherzustellen, hat die Stadt Chur in Absprache mit dem Kanton entschieden, dass unter dieser Vorgabe ab sofort Veranstaltungen ab 50 Personen grundsätzlich untersagt sind. Es macht nämlich wenig Sinn, Anlässe mit z.B. 800 Personen zu genehmigen, auch wenn diese Zahl unter 1'000 Teilnehmenden liegt.

Von dieser Massnahme nicht betroffen ist die normale Geschäftstätigkeit, z.B. in der Gastronomie oder der Besuch öffentlicher Einrichtungen oder Anlässe mit gesellschaftlicher Notwendigkeit wie z.B. Beerdigungen oder der Parlamentsbetrieb. Diese Massnahme gilt ab sofort und ist bis 15. März 2020 befristet. Die Stadt bittet die Bevölkerung, grössere Menschenansammlungen vorübergehend zu meiden und so dazu beizutragen, die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich aufzuhalten.

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