Um die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzabgabe vorzunehmen, müssen Studenten und Lehrlinge bis 30. November 2021 ihre Unterlagen an das Steueramt senden.
Dorfzentrum Churwalden.
Dorfzentrum Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Churwalden informiert, sind Personen im Alter zwischen 21 und 48 Jahren mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig.

Schüler, Studenten und Lehrlinge sind jedoch vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Pflichtersatzabgabe befreit. Massgebend ist der Stichtag 31. Dezember 2021.

Um die Befreiung vornehmen zu können, wird gebeten, eine Kopie des gültigen Lehrvertrages bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung der Schule bis zum 30. November 2021 an das Steueramt zu senden.

Die Kontaktdaten für die Zusendung findet man auf der Homepage der Gemeinde.

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