Die Andreasklinik in Cham zerrt den Kanton Zug vor Gericht, nachdem dieser ihr den Auftrag für die medizinische Grundversorgung entzogen hat.
Andreasklinik Cham.
Andreasklinik Cham. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Die Hirslanden-Gruppe, zu der die Klinik gehört, hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil der Kanton ihr den Auftrag für die medizinische Grundversorgung entzogen hat.

Man habe entschieden, die neue Zuger Spitallisten, die künftig nur noch dem Kantonsspital in Baar die Grund- und Notfallversorgung zugesteht, anzufechten, teilte die Hirslanden-Gruppe am Dienstag, 20. Dezember 2022, mit.

Sie begründet dies damit, dass sie den Entscheid der Regierung für nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig halte.

Die neue Liste hätte 2023 in Kraft treten sollen

Während des Beschwerdeverfahrens gelte die bisherige Spitalliste Akutsomatik für die Andreasklinik weiter, heisst es in der Mitteilung.

Die neue Liste hätte 2023 in Kraft treten sollen. Gegen die Konzentration, die der Zuger Regierungsrat Anfang Dezember 2022 kommuniziert hatte, wehrte sich auch eine Petition.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungGerichtCham