

Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Gemeinderats treten am 1. Januar 2020 in Kraft

In Art. 8 der Gemeindeordnung wird der Schwellenwert, ab welchem neue Ausgaben der Gemeindeversammlung mit separaten Traktandum beantragt werden, angepasst. Der Schwellenwert wird für einmalige, neue Ausgaben von bisher 100'000 auf neu 250'000 Franken und für neue wiederkehrende Ausgaben von bisher 30'000 auf neu 50'000 Franken erhöht.
Die bisherigen Schwellenwerte wurden im Jahr 1982 festgesetzt. Peter Hausherr meint dazu:
«Im Rahmen der neuen Gemeindeordnung werden die Kompetenzen angemessen verändert, sodass sie der Entwicklung der Gemeinde Risch und auch im Vergleich mit den anderen Zuger Gemeinden angepasst sind.» Neben der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat per 1. Januar 2020 ebenfalls eine neue Geschäftsordnung erstellt.
Diese ist auf die Gemeindeordnung abgestimmt und hält Regelungen fest, welche nicht schon in übergeordnetem Recht enthalten sind. Neu ist in der Geschäftsordnung die organisatorische Gliederung der Gemeindeverwaltung abgebildet.