

Region Cham
Einige briefliche Stimmabgaben in Hünenberg für ungültig erklärt
Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, wurden an den Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 40 briefliche Stimmabgaben für ungültig erklärt.

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An den kantonalen und gemeindlichen Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 haben bei total 2807 gültig Stimmenden 98,10 Prozent brieflich abgestimmt.
Insgesamt mussten dabei 40 briefliche Stimmabgaben (1,40 Prozent) aus formellen Gründen ungültig erklärt werden.
In 23 Fällen waren die Stimmrechtsausweise nicht unterzeichnet, in sieben Fällen war das Stimmzettelkuvert nicht zugeklebt und in fünf Fällen befanden sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert.
Die restlichen Ungültigkeitsgründe waren verschiedener Natur.
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