

Baubewilligung für die Asylunterkunft in Hünenberg ist rechtskräftig

Der Gemeinderat hat Mitte September 2021 die Baubewilligung für den Bau einer neuen Asylunterkunft am bisherigen Standort im Bösch erteilt. Die gegen das Baugesuch erhobenen Einsprachen wurden abgewiesen.
In der Zwischenzeit wurde von den Einsprechenden keine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht, so dass die Baubewilligung rechtskräftig geworden ist.
Noch in diesem Jahr erfolgt der Projektstart und im Frühling 2022 wird die alte Asylunterkunft abgerissen werden. Der Bau der neuen Asylunterkunft wird voraussichtlich vom Sommer 2022 bis in den Winter 2022 bis 2023 dauern.
Der Bezug ist frühestens für Winter 2022 bis 2023 geplant, wobei es wegen Lieferproblemen von Baumaterialien allenfalls zu Verzögerungen kommen könnte.
Die bisherigen Bewohnenden werden vom Kanton an anderen Orten untergebracht. In der neuen Asylunterkunft werden Personen im normalen Asylverfahren leben und von den Sozialen Diensten Asyl betreut werden.
Einfacher Bebauungsplan «Kemberg-Huob»
Das sich in Hanglage befindende rund 2.7 ha grosse Areal «Kemberg-Huob» in Hünenberg See ist unbebaut und von einer Bebauungsplanpflicht überlagert. Vor diesem Hintergrund wurde ein einfacher Bebauungsplan gemäss § 32bis Bau- und Planungsgesetz des Kantons Zug (PBG) ausgearbeitet.
Dem Bebauungsplan vorgelagert war ein Projektwettbewerb, dessen Siegerbeitrag als Basis für das Richtprojekt und für den Freiraumplan diente. Das Richtprojekt und der Freiraumplan wiederum bilden die Grundlage für den einfachen Bebauungsplan.
Dieser einfache Bebauungsplan «Kemberg-Huob» wird nun im Sinne von § 39a Abs. 1 i.V.m. § 38 und § 47a PBG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Bevölkerung ist berechtigt, bei der Planung mitzuwirken
Die öffentliche Auflage erfolgt von Freitag, 19. November, bis Montag, 20. Dezember 2021, während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Montag bis 18 Uhr) im zweiten Obergeschoss des Gemeindehauses, (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.
Gemäss § 39a Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 PBG kann, wer von den Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat, während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, schriftlich Einsprache gegen den einfachen Bebauungsplan «Kemberg-Huob» erheben.
Zudem ist die ganze Bevölkerung im Sinn von Art. 4 Abs. 2 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) berechtigt, bei der Planung mitzuwirken, indem beim Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden können.