Den Vereinen werden infolge der Corona-Pandemie die Gebühren für die Benützung städtischer Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen für ganzes Jahr 2020 erlassen.
Blick auf Burgdorf. - Keystone
Ad

Die städtischen Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen können ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten von Vereinen gemietet werden. Sie müssen dafür eine Mietgebühr bezahlen.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage mussten sämtliche städtischen Anlagen wie Sport- und Turnhallen, Säle und Räume Mitte März 2020 geschlossen werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb am 25. Mai 2020, den Vereinen während des Lockdowns die Mietgebühren zu erlassen.

Auch nach der Lockerung der Schutzvorschriften konnte die Infrastruktur jedoch nicht wieder uneingeschränkt benützt werden. Mit Beginn der zweiten Welle haben sich die Nutzungsmöglichkeiten erneut deutlich verschlechtert.

Auf Antrag der Finanzdirektion hat der Gemeinderat deshalb am 14. Dezember 2020 entschieden, den Vereinen in Dauermiete die Gebühren für das ganze Jahr 2020 vollumfänglich zu erlassen.

Ad
Ad