

Plakate auf Strassen müssen in Oberglatt bewilligt werden

Da es in den letzten Monaten immer wieder zu Missverständnissen betreffend Plakatbewilligungen gekommen ist, möchte die Gemeinde Oberglatt die Vorschriften und das Vorgehen erneut erläutern.
Detailliertes Gesuch drei Wochen vor Anbringen von Plakaten oder Werbung
Das Anbringen von Plakaten und Werbungen jeglicher Art im Bereich von öffentlichen Strassen und auf öffentlichem und privatem Grund ist bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuch muss mindestens drei Wochen im Voraus an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Rümlangstrasse, oder per E-Mail eingereicht werden.
Im Gesuch sind die Anzahl, Grösse, die genauen Standorte (inklusive Plan) der Plakate, deren Zweck und die Dauer des Aushangs anzugeben. Beim Anbringen von Plakaten auf einem Privatgrund ist dem Gesuch zwingend das Einverständnis des Grundeigentümers beizulegen.
Gemeindeplakatständer und politische Werbung unterliegen eigenen Regeln
Dieses Vorgehen gilt nicht für die offiziellen Gemeindeplakatständer, welche über die Abteilung Tiefbau und Werke reserviert werden müssen. Die Bewilligungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Gemeinde Oberglatt vom 7. Dezember 2017.
Für kurzfristige oder nachträglich eingereichte Gesuche wird ein Expresszuschlag von 50 Franken erhoben.
Für politische Werbung zu Wahlen und Abstimmungen wird aus grundsätzlichen Überlegungen kein öffentlicher Grund zur Verfügung gestellt und keine Bewilligung erteilt. Bei Unklarheiten steht die Abteilung Sicherheit und Gesundheit telefonisch gerne zur Verfügung.