

Oberglatt wählt für die Abfallverwertung die KVA Hagenholz

Mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 28. November 2018 sind die Einzugsgebiete für die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt worden.
Für die Festsetzung der anschliessenden Periode 2024 bis 2028 kommt für die Gemeinden, die weder einem KVA-Verband angehören noch vertraglich langfristig gebunden sind, ein neues Zuweisungsmodell zur Anwendung.
In der Vernehmlassung vom 7. März 2022 wurden alle Gemeinden dazu informiert.
Vertragsunterzeichnung mit Zürich bewilligt
Es stehen auch nach Abklärung für ausserkantonale KVA die KVA Hagenholz (Zürich), die KVA Winterthur und die KVA Dietikon als Wahl zur Verfügung.
Für die Gemeinde Oberglatt ist eine Einlieferung in die KVA Hagenholz in Zürich die umweltfreundlichste und produktivste Lösung.
Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt die Vertragsunterzeichnung mit der Stadt Zürich, Kehrichtverwertung Hagenholz vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.