Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, hat der Gemeinderat den 1. und 15. Dezember 2024 als Daten für Sonntagsverkäufe festgelegt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.

An den durch die Gemeinde bewilligten Sonntagen kann auf dem Gebiet der Gemeinde Oberglatt das Verkaufspersonal ohne weitere Bewilligung beschäftigt werden und die Läden des Detailhandels können ohne zusätzliche Bewilligung offengehalten werden.

Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind dabei einzuhalten. Für das Jahr 2024 legt der Gemeinderat den 1. Dezember 2024 und den 15. Dezember 2024 als Daten für Sonntagsverkäufe fest.

Die Daten für das Jahr 2023 wurden bereits vor einem Jahr auf den 3. Dezember 2023 und den 17. Dezember 2023 festgelegt.

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